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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Keine Kinderzulage bei Wohnungsüberlassung an das Kind

Wird eine zulagenbegünstigte Wohnung dem eigenen Kind überlassen, besteht kein Anspruch auf eine Kinderzulage.

Erwerben oder bauen Sie eine Wohnung, die Sie dann Ihrem Kind zu Wohnzwecken überlassen, besteht bei der Festsetzung der Eigenheimzulage kein Anspruch auf die Kinderzulage. Voraussetzung für die Gewährung der Kinderzulage ist, dass ein Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt der Anspruchsberechtigten gehört. Wohnt Ihr Kind in der neuen Wohnung, so gehört es nicht mehr zu Ihrem Haushalt. Der Förderzeitraum beginnt nämlich mit der Nutzung der Wohnung, aber mit diesem Zeitpunkt verliert Ihr Kind auch die Zugehörigkeit zu Ihrem Haushalt. Entscheidend ist, dass der Förderzeitraum nicht mit dem Anfang des Erstjahres, sondern erst mit dem Beginn der Nutzung der Wohnung beginnt.

 
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stbf-plen 2024-03-28 wid-49 drtm-bns 2024-03-28