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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Grundstücksübertragung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.

Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Damit besteht ein deutlicher Unterschied zur Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts: Eine Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts ist nämlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Regelung ( § 3 Nr. 4 GrEStG ) ist eindeutig und bedarf keiner Auslegung. Eine Übertragung auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht möglich. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz fordert gerade keine übereinstimmenden steuerrechtlichen Regelungen für Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft.

 
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stbf-plen 2024-04-26 wid-49 drtm-bns 2024-04-26