
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Damit besteht ein deutlicher Unterschied zur Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts: Eine Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts ist nämlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Regelung ( § 3 Nr. 4 GrEStG ) ist eindeutig und bedarf keiner Auslegung. Eine Übertragung auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht möglich. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz fordert gerade keine übereinstimmenden steuerrechtlichen Regelungen für Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft.