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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand

Die alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand kommt mit dem Steueränderungsgesetz 2003 zurück.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wird die jüngst vom Bundesfinanzhof getroffene Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand wieder rückgängig gemacht. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass ein anschaffungsnaher Aufwand nur dann vorliegt, wenn gleichzeitig eine deutliche Steigerung des Wohnwertes eintritt. In Zukunft gilt dann wieder die bisherige Verwaltungsauffassung, nach der alle Aufwendungen, die 15 % des Kaufpreises übersteigen und innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Kauf erfolgen, als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand gelten und somit nur über die Gesamtlebensdauer der Immobilie abschreibbar sind.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-24 wid-49 drtm-bns 2024-04-24