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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Obergrenze für das Damnum

Für den Werbungskostenabzug eines Damnums gilt ab diesem Jahr eine neue Obergrenze von 5 % des Darlehensbetrags.

Bisher galt, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von 5 Jahren ein Damnum bis zur Höhe von 10 % des Kredites als Werbungskosten abgesetzt werden konnte. Nunmehr gilt für alle Darlehensverträge, die nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen werden, eine neue Obergrenze. Das Damnum darf bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von 5 Jahren nur noch 5 % betragen. Ein höheres Damnum wird als nicht marktüblich angesehen mit der Folge, dass es nicht als Werbungskosten angesetzt werden kann. Bei Baufinanzierungen sollten Sie auf diese neue Obergrenze achten. Die Regelung gilt auch für alle weiteren Einkunftsarten.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-49 drtm-bns 2024-04-25