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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von fünf Jahren seit der Herstellung oder Anschaffung gilt als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Auf Dauer ist die Vermietungstätigkeit dann angelegt, wenn bei Beginn der Vermietung keine Umstände vorliegen, die eine Befristung erkennen lassen.

Haben Sie zunächst einmal den Entschluss gefasst, auf Dauer zu vermieten, verkaufen das vermietete Objekt dann aber später aufgrund eines neuen Entschlusses, ist in der Regel trotzdem die Einkünfteerzielungsabsicht anzunehmen. Als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht gilt es allerdings, wenn Sie die vermietete Immobilie innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (bis zu fünf Jahren) seit der Herstellung oder Anschaffung wieder verkaufen.

 
[mmk]
 
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