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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Darlehenszinsen bei einer Teilvermietung

Bei einem nur teilweise vermieteten Gebäude ist für den Werbungskostenabzug von Darlehenszinsen eine genaue und nachvollziehbare Zuordnung des Darlehens notwendig.

Der Bundesfinanzhof musste sich mit dem Werbungskostenabzug für Zinsen bei einem nur teilweise vermieteten Gebäude befassen. Seine Entscheidung: Darlehenszinsen werden als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt, wenn Sie die - gesondert ausgewiesenen - Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln beglichen haben. Haben Sie ein Darlehen aufgenommen, das höher als die Anschaffungskosten ist, sind die Zinsen als Werbungskosten nur dann abziehbar, wenn Sie die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils tatsächlich und in einer gesonderten Zahlung aus den Darlehensmitteln bestritten haben.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-49 drtm-bns 2024-04-25