Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Bauabzugssteuer auf Planungsleistungen

Reine Planungsleistungen unterliegen nicht der Bauabzugssteuer.

Im Rahmen der Immobilienverwaltung herrscht oft Unsicherheit, auf welche Leistungen sich die Bauabzugssteuer bezieht. Der Steuerabzug in Höhe von 15 % wird von Bauleistungen vorgenommen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass keine Bauabzugssteuer bei Planungsleistungen anfällt. Allerdings stellt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums klar, dass dies nur gilt, wenn die Planungsleistungen den überwiegenden Teil der Arbeiten darstellen. Untergeordnete Planungsleistungen, wie etwa Vorplanungen, können daher durchaus dem Steuerabzug unterfallen. Bauherren und Verwalter müssen daher die erforderlichen Einschätzungen sorgfältig vornehmen, um nicht doppelt zahlen zu müssen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-49 drtm-bns 2024-04-25