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Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Grunderwerbsteuer erst nach Wirksamkeit des Kaufvertrages

Die Grunderwerbsteuer aus einem Grundstückskaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung entsteht erst nach Wirksamkeit des Kaufvertrags.

Es kommt häufiger vor, dass ein Grundstückskaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird, zum Beispiel, weil noch eine behördliche Genehmigung einzuholen ist. Damit kein weiterer Beurkundungstermin stattfinden muss, wird in dem Kaufvertrag bereits die Auflassung des Grundstücks erklärt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Auflassung nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn sie auf einem Kaufvertrag beruht, dessen Wirksamkeit vom Eintritt einer Bedingung abhängig ist. Die Entscheidung entspricht den Bedürfnissen der Vertragspraxis, da eine Auflassung nach dem Gesetz nicht mit einer Bedingung versehen werden kann. Die Steuerpflicht entsteht erst, wenn der Kaufvertrag wirksam geworden ist.

 
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stbf-plen 2024-03-29 wid-49 drtm-bns 2024-03-29