Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Drittzahlung im abgekürzten Vertragsweg

Die Beauftragung und Bezahlung eines Werkvertrags durch einen Dritten ändert nichts an der Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten beim Immobilienbesitzer.

Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten an Ihrem vermieteten Grundstück ab und leistet die vereinbarte Vergütung, so können Sie diesen Aufwand auch dann bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte Ihnen den entsprechenden Betrag zuwendet. Dass nicht Sie selbst, sondern ein Dritter die Aufwendungen bezahlt hat, verhindert nicht die Abziehbarkeit dieser Aufwendungen bei Ihnen. Genauso verhält es sich, wenn ein Dritter auf einen von Ihnen abgeschlossenen Werkvertrag bezahlt.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-28 wid-49 drtm-bns 2024-04-28