Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Ohrfeige für Mindestbesteuerung

Der Bundesfinanzhof hat mit sehr deutlichen Worten seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung geäußert.

Schon kurz nach Beginn ihrer Regierungstätigkeit hatte die Rot-Grüne Koalition mit ihrem damaligen Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine einige wesentliche Änderungen am Steuerrecht vorgenommen. Darunter war auch die inzwischen wieder aufgehobene Mindestbesteuerung, die eine Verrechnungsbeschränkung für Verluste mit den Einkünften aus einer anderen Einkommensart vorsah. Der Bundesfinanzhof holt jetzt die Meinung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob die Mindestbesteuerung verfassungswidrig ist - mit einer Begründung, die man nur noch als schallende Ohrfeige für die Autoren des Gesetzestextes bezeichnen kann.

So sind die Richter zu der Überzeugung gelangt, dass "die Gesetzeslage selbst für den Fachmann nicht mehr hinreichend verständlich ist". Sie schließen sich der Meinung anderer Experten an, dass "die Mindestbesteuerung unverständlich, widersprüchlich, unpraktikabel und nicht mehr justiziabel ist." Der "chaotische Wortlaut sei ein Paradebeispiel für die Verletzung des Gebots der Normenklarheit" und "eine Meisterleistung an Verschleierungskunst". Inhalt und Systematik der Vorschrift erschließen sich "allenfalls mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben." Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Steueransprüche des Staates Vorrang vor dem Interesse des Steuerzahlers an einer gleichen, gerechten und verständlichen Besteuerung haben.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-29 wid-49 drtm-bns 2024-03-29