
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Erwerben Sie als Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen zu Alleineigentum, indem Ihnen die anderen Gesellschafter ihre Anteile schenken, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in Ihr Alleineigentum grunderwerbsteuerfrei. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist lediglich, dass Sie bereits vorher am Vermögen der Gesamthand beteiligt waren. Beachten Sie jedoch, dass die Steuerfreiheit hinsichtlich der Grunderwerbsteuer nicht auch die Schenkungsteuer ausschließt! Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nur auf den unentgeltlichen Teil des Erwerbs anwendbar. Der entgeltliche Teil des Erwerbs unterliegt dann grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.