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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Erbbauzinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass Erbbauzinsen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind.

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, da es sich um Einkünfte aus der zeitlich begrenzten, entgeltlichen Überlassung unbeweglichen Vermögens zum Gebrauch oder zur Nutzung handelt. Es liegt ein befristetes Nutzungsverhältnis vor, das während der Laufzeit des Erbbaurechts auf den fortdauernden Austausch von Leistungen gerichtet ist. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

 
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stbf-plen 2024-04-26 wid-49 drtm-bns 2024-04-26