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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar. Der Bundesfinanzhof hat sich somit der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und begründet dies damit, dass sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Abwicklungsgeschäft verwandelt. Die Herausgabe des angeschafften Wirtschaftsgutes stellt keinen gesonderten marktoffenbaren Vorgang, sondern nur einen notwendigen Teilakt im Rahmen der Rückabwicklung dar. Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bereits erfolgt ist, und die Nutzungserträge aus der Besitzzeit beim Vertragspartner verbleiben.

 
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stbf-plen 2024-04-20 wid-49 drtm-bns 2024-04-20