
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht ein vereinbarter Kaufpreis von nur 1 DM, sondern der Grundstückswert ist. Der Kaufpreis von 1 DM hat lediglich symbolischen Charakter, auch wenn das Grundstück einen hohen negativen Ertragswert hat. Die Verpflichtungen des Erwerbers zur Vornahme von Investitionen und zur Beschäftigung stellen keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne dar. Das Urteil ist rechtskräftig.