
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Grundstücksaktivitäten einer zwischengeschalteten GmbH dem Steuerpflichtigen bei der Berechnung der Drei-Objekt-Grenze nicht zuzurechnen sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Steuerpflichtige die GmbH gegründet hat und ihr Alleingesellschafter ist. Das Finanzgericht hat zudem festgestellt, dass diese Konstellation keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, da bereits die Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos einen beachtlichen außersteuerlichen Grund darstellt.
Im entsprechenden Fall hatte der Steuerpflichtige eine Wohnung mit 400 m² an die von ihm gegründete GmbH übertragen. Diese teilte die Wohnung in sechs Einheiten auf und verkaufte sie dann an Dritte weiter. Das Finanzamt vertritt weiter die Ansicht, dass die Aktivität der GmbH dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, und hat Revision eingelegt.