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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.

Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigt und entschieden, dass Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag anfechtenden Gläubigers zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück gehören. Die Anfechtung und die daraus folgenden Ansprüche schränken den Inhalt des erworbenen Eigentums ein. Damit dienen die Zahlungen zur Beseitigung dieser Eigentumseinschränkungen also wie die Zahlungen zur Ablösung dinglicher Belastungen dem Vollerwerb des Eigentums und sind deshalb entsprechend als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-20 wid-49 drtm-bns 2024-04-20