
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigt und entschieden, dass Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag anfechtenden Gläubigers zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück gehören. Die Anfechtung und die daraus folgenden Ansprüche schränken den Inhalt des erworbenen Eigentums ein. Damit dienen die Zahlungen zur Beseitigung dieser Eigentumseinschränkungen also wie die Zahlungen zur Ablösung dinglicher Belastungen dem Vollerwerb des Eigentums und sind deshalb entsprechend als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen.