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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Einkünfteerzielungsabsicht bei erheblicher Fremdfinanzierung

Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.

Darlehenszinsen für ein Mietobjekt können steuerlich nur dann geltend gemacht werden, wenn trotz der Fremdfinanzierung über längere Dauer ein Überschuss der Mieteinnahmen zu erwarten ist. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Eigentümer nicht nur die Herstellungskosten des Vermietungsobjekts, sondern auch anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert, wodurch erhebliche Zinsen aufgelaufen sind, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse ersichtlich war. Mit dem Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht entfällt zugleich auch die Möglichkeit, die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen zu können.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-18 wid-49 drtm-bns 2024-04-18