
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Für ein Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet kann für Grundsteuerzwecke nicht einfach der Bodenrichtwert für baureifes Land herangezogen werden. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids hat das Finanzgericht Düsseldorf dem Steuerzahler in diesem Punkt Recht gegeben. Das Finanzamt wollte die Grundsteuer auf der Grundlage eines Bodenrichtwerts von 650 Euro/m² für baureifes Land festsetzen.
Dagegen wandte der Eigentümer ein, dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handele, das als Gartenfläche genutzt wird. Der Bodenrichtwert für vergleichbare landwirtschaftliche Flächen betrage lediglich 3,50 Euro/m². Die erhebliche Diskrepanz zwischen den beiden Einschätzungen hat das Gericht im Wesentlichen zugunsten des Steuerzahlers entschieden und auf der Grundlage von Fachliteratur, die die Bewertung solcher Flächen mit dem zwei- bis vierfachen Betrag des Werts reiner land- und forstwirtschaftlicher Flächen taxieren, einen Wert von 10,50 Euro/m² angesetzt.