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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorfälligkeitsentschädigung bei einer doppelten Haushaltsführung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs einer Immobilie am Beschäftigungsort nach Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist nicht als Werbungskosten abziehbar.

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung verkauft, ist eine dabei eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abziehbar. Als Begründung für diese Entscheidung gibt der Bundesfinanzhof an, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht durch die Beendigung der doppelten Haushaltsführung ausgelöst wurde, sondern durch den davon unabhängigen Verkauf der Wohnung am Beschäftigungsort. Dass wiederum der Verkauf durch die Beendigung der Berufstätigkeit veranlasst wurde, sei kein ausreichender Veranlassungszusammenhang, um einen Werbungskostenabzug zu rechtfertigen.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-03-29 wid-49 drtm-bns 2024-03-29