Dollar-Symbol

Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

Paragraphen-Symbol

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

Kalender-Symbol

Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

Mathematisches Summen-Symbol

Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

Euro-Symbol

Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Einbauküche und Markisen fallen nicht in Grunderwerbsteuerpflicht

Mit der Immobilie gekaufte bewegliche Gegenstände, für die im Kaufvertrag ein separater, realistischer Kaufpreis ausgewiesen ist, fallen nicht in die Grunderwerbsteuerpflicht.

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, fällt dafür keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt zumindest dann, wenn die Gegenstände werthaltig sind und keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Das Finanzgericht Köln hat daher einer Familie Recht gegeben, die ein Einfamilienhaus gekauft und im notariellen Kaufvertrag vereinbart hatte, dass vom Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und die Markisen entfallen. Diesen Betrag hielt das Finanzamt für zu hoch, wurde aber vom Gericht zurückgepfiffen. Die im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreise seien für die Besteuerung zu Grunde zu legen, wenn das Finanzamt nicht nachweist, dass für die beweglichen Gegenstände keine realistischen Verkaufswerte angesetzt wurden. Zur Ermittlung des Werts seien weder die amtlichen Abschreibungstabellen noch die auf Internetplattformen geforderten Preise als Vergleichsmaßstab geeignet.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-19 wid-49 drtm-bns 2024-04-19