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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Badrenovierung im Home Office

Die Ausgaben für die Renovierung eines Badezimmers in der als Home Office an den Arbeitgeber vermieteten Wohnung müssen im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers liegen, um steuerlich abziehbar zu sein.

Die Kosten für die Renovierung einer vermieteten Wohnung sind normalerweise als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Ist die Wohnung aber als Home-Office an den Arbeitgeber vermietet, schaut das Finanzamt oft genauer hin. Einem Vertriebsleiter strich das Finanzamt den Werbungskostenabzug für die Renovierung des Bades gleich aus mehreren Gründen. In der darauf folgenden Klage erkannte das Finanzgericht Köln dann zwar die Vermietung an, ließ aber nur ein Drittel der Renovierungskosten zum Abzug zu. Es strich die Ausgaben, die es nicht als vom vorrangigen Interesse des Arbeitgebers abgedeckt ansah. Eine Toilette samt Waschbecken für das Home-Office hielt das Gericht für notwendig und angemessen, aber ein komplettes behindertengerechtes Badezimmer mit Dusche und Badewanne sei für die Arbeit nicht erforderlich. Die Ausgaben für diesen Teil hat das Gericht daher nicht anerkannt.

 
[mmk]
 
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