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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Ortsübliche Miete bei verbilligter Vermietung

Bei der Prüfung, ob eine verbilligte Vermietung vorliegt, gilt die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten als Vergleichsmaßstab.

Wenn die Miete für eine Wohnung weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, dann ist die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen - mit der Folge, dass auch Werbungskosten nur noch teilweise steuerlich abziehbar sind. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass unter "ortsüblicher Miete" die ortsübliche Bruttomiete zu verstehen ist, also die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-23 wid-49 drtm-bns 2024-04-23