
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Fahrten zur vermieteten Immobilie kann der Vermieter normalerweise als Reisekosten geltend machen und damit die Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Der Bundesfinanzhof hat aber ein Urteil bestätigt, nachdem auch ein Vermieter nur die Entfernungspauschale geltend machen kann, wenn er an 160 bis 215 Tagen im Jahr zu den Mietobjekten fährt, um dort Kontrollen und regelmäßige Arbeiten vorzunehmen. In dem Fall sind die Immobilien für den Vermieter nämlich eine regelmäßige Tätigkeitsstätte, sodass die Fahrten nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können. Bei mehreren Fahrten am selben Tag zum selben Objekt kann die Entfernungspauschale nur einmal angesetzt werden.