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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Grundsteuererlass nach Leerstand wegen Sanierungsmaßnahmen

Einen Leerstand wegen Sanierungsmaßnahmen hat der Eigentümer dann nicht selbst zu verantworten, wenn das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt.

Entschließt sich ein Immobilienbesitzer, die Immobilie nicht zu vermieten, weil er eine Sanierung plant, hat er den Leerstand selbst zu verantworten und damit keinen Anspruch auf einen Erlass der Grundsteuer. Anders sieht es aber aus, wenn das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt und die Sanierung damit unumgänglich ist. Zwar entscheidet der Vermieter über den Zeitpunkt der Sanierung und damit des Leerstands selbst, aber deswegen hat er nach Meinung des Bundesfinanzhofs den Leerstand in diesem Fall trotzdem nicht selbst zu verantworten.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-05 wid-49 drtm-bns 2024-05-05