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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Vorfälligkeitsentschädigung wegen Verkauf ist nicht abziehbar

Eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs einer vermieteten Immobilie zählt nicht zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.

Löst ein Vermieter sein Darlehen vorzeitig ab, um die bisher vermietete Immobilie lastenfrei verkaufen zu können, kann er die dafür fällige Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Für den Bundesfinanzhof liegt in diesem Fall klar auf der Hand, dass die Entschädigung nicht durch die Vermietungstätigkeit, sondern durch den Verkauf veranlasst ist. Daran ändert sich auch nichts durch die aktuelle Rechtsprechung zum Abzug nachträglicher Schuldzinsen, denn dieser Abzug ist nur möglich, wenn der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des Darlehens ausreicht.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-25 wid-49 drtm-bns 2024-04-25