
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Planungs- und Bauleistungen können ebenfalls unter die Grunderwerbsteuer fallen, wenn sich aus weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Grundstücks ergibt, dass der Käufer das beim Abschluss des Kaufvertrags noch unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält. Eine umfangreiche Vorplanung durch den Verkäufer für das später vom Käufer errichtete Gebäude reicht dem Bundesfinanzhof dafür aber noch nicht aus. Zusätzlich zur Planung muss der Verkäufer auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sein.