
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Schon lange hat der Bundesfinanzhof die Drei-Objekt-Grenze als Anscheinsbeweis für einen gewerblichen Grundstückshandel aufgestellt. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte anschafft und wieder verkauft, muss auf den Verkaufserlös nicht nur Einkommen-, sondern auch Gewerbesteuer zahlen. Dabei sind die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für den Verkauf der Immobilien ohne Belang. Das gilt selbst dann, wenn der Verkauf aufgrund der Ankündigung der Zwangsversteigerung erfolgt. Damit zeigt der Bundesfinanzhof wenig Milde für einen Immobilienbesitzer, der aufgrund hoher Steuerschulden seine Immobilien verkauft hat, weil das Finanzamt sonst eine Versteigerung veranlasst hätte.