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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Anschaffungsnebenkosten einer Immobilienerbschaft

Auch wenn die Immobilie selbst unentgeltlich erworben wurde, sind die Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten abziehbar.

Die Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie können auch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Immobilie selbst unentgeltlich erworben wurde, meint das Finanzgericht Münster. Damit gab es der Klage einer Erbin recht, die Kosten der Erbauseinandersetzung und andere Anschaffungsnebenkosten als Werbungskosten geltend machen wollte. Das Finanzamt ging zwar von nicht abziehbare Kosten der Erbauseinandersetzung aus, aber das Finanzgericht sah das anders: Nur durch diese Kosten konnte sich die Erbin das Alleineigentum an den Immobilien und damit die vollen Mieteinnahmen sichern. Daher sind die Kosten in voller Höhe als Anschaffungsnebenkosten abschreibungsfähig.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-04-20 wid-49 drtm-bns 2024-04-20