
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Bei zusammenveranlagten Eheleuten kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Einkommensteuer beider Ehegatten als Gesamtschuldner gezahlt wird. Aus der Gesamtschuldnerschaft ergibt sich, dass beide Ehegatten erstattungsberechtigt sind. Dabei ist es unbeachtlich, ob von beiden Ehegatten positive Einkünfte erwirtschaftet werden, oder ob nur einer von beiden positive Einkünfte erzielt hat. Es wäre jedenfalls falsch, davon auszugehen, dass nur ein Ehegatte Steuern schuldet und deshalb auch nur dieser Teil alleine erstattungsberechtigt ist.