
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Ergibt sich aus einer Einkommensteuerveranlagung zwischenzeitlich geschiedener Eheleute eine Steuererstattung, so steht dieser Erstattungsbetrag den geschiedenen Eheleuten jeweils zur Hälfte zu. Wird der volle Betrag an Sie ausgezahlt, sind Sie zur Rückzahlung der Hälfte des Erstattungsbetrags an das Finanzamt verpflichtet.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Ehepartner die Einkommensteuervorauszahlung geleistet haben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass derjenige, der zahlt, die Einkommensteuer für Rechnung beider Ehepartner als Gesamtschuldner zahlt. Daraus folgt, dass bei einer Rückerstattung auch beide Ehepartner erstattungsberechtigt sind.