
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin ist die gegenwärtige begrenzte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten in Höhe eines Eigenanteils verfassungswidrig. Das Gericht holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein, ob § 33c Abs. 1 Satz 1 EStG in der vom 01.01.1997 bis 31.12.1999 geltenden Fassung verfassungswidrig und daher nichtig ist, soweit es darin heißt, dass Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können ".. jedoch nur soweit sie die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG übersteigen." Entsprechende Veranlagungen sollten Sie also offen halten, falls dies noch möglich ist.