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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung

Die rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist grundsätzlich möglich.

Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert, ist eine Änderung der Kindergeldfestsetzung notwendig. Grundsätzlich ist auch eine rückwirkende Änderung möglich. Abzustellen ist nämlich auf den Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Zu beachten ist hier jedoch, dass eine rückwirkende Änderung der Kindergeldfestsetzung sofort nach Bekannt werden der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen hat.

Die Familienkasse muss im ersten Änderungsbescheid alle rechtlich gebotenen Folgerungen ziehen. Das heißt, dass sie im ersten Änderungsbescheid auch zuviel geleistetes Kindergeld gleich zurückverlangen muss. Der erste Änderungsbescheid verbraucht nämlich die Änderungsbefugnis für die Vergangenheit. Ein zweiter Änderungsbescheid ist nur noch mit Wirkung für die Zukunft möglich.

 
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stbf-plen 2024-05-13 wid-51 drtm-bns 2024-05-13