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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Unterhaltszahlung bei Zweitausbildung

Eine potentielle Unterhaltspflicht berechtigt nicht dazu, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Unterhaltszahlungen, die Sie im Hinblick auf eine konkrete gesetzliche Unterhaltspflicht leisten, können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Anders verhält es sich jedoch bei potentiellen Unterhaltspflichten. Hier fehlt es an einer gesetzlichen Pflicht. Ein bloß moralischer Grundsatz genügt nicht.

Beispiel: Ihr Kind hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und entschließt sich nach mehrjähriger Berufstätigkeit zu einem Studium. Sie zahlen monatlich Unterhalt und wollen diese Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Da keine gesetzliche Unterhaltspflicht mehr besteht, ist dies ausgeschlossen. Eine potentielle Unterhaltspflicht derart, dass man gegenüber Verwandten in gerade Linie immer zum Unterhalt verpflichtet sei, reicht nicht aus.

 
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stbf-plen 2024-05-13 wid-51 drtm-bns 2024-05-13