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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kindergeldanspruch während Zivil- oder Wehrdienst

Während des Zivil- und Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Nimmt Ihr Kind seine Berufsausbildung bereits am Ersten eines Monats auf, obwohl es noch bis zum letzten Tag dieses Monats seinen Zivil- oder Wehrdienst leistet, so besteht für diesen Monat kein Kindergeldanspruch. Der Kindergeldanspruch wird deshalb verneint, weil Ihnen als Eltern in dieser Zeit keine wesentlichen Unterhaltsaufwendungen entstehen. Ihr Kind erhält als Zivildienstleistender Unterkunfts- und Verpflegungsgestellung bzw. eine finanzielle Ausgleichszahlung.

Beispiel: Ihr Kind leistet bis zum 31. Oktober 2002 seinen Zivildienst ab. Bereits ab dem 1. Oktober 2002 nimmt Ihr Kind seine Berufsausbildung an der Verwaltungsakademie auf, indem es zwei bis dreimal wöchentlich abends bzw. samstags Lehrveranstaltungen besucht. In diesem Fall besteht für den Oktober kein Kindergeldanspruch.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-13 wid-51 drtm-bns 2024-05-13