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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.

Die Aufwendungen eines Ehepaars für die künstliche Befruchtung wurden vom Finanzgericht München als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die Krankenkasse des Ehepaars hatte die Kosten nicht erstattet, was die Richter allerdings als unerheblich ansahen. Für die steuerliche Beurteilung ist es außerdem unerheblich, ob die künstliche Befruchtung durch die Zeugungsunfähigkeit des Mannes oder die Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau begründet ist.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-13 wid-51 drtm-bns 2024-05-13