
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung an Kinder, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf ihren Pflichtteil verzichtet haben, unterliegen beim Erben dem Abzugsverbot und sind beim Empfänger nicht steuerbar. Eine Besteuerung als sonstige Einkünfte scheidet aus, da durch den vorab erklärten Verzicht auf den Pflichtteil die dafür notwendige Generationennachfolge durchbrochen wurde. Die Kinder erhalten daher den an sie gezahlten Unterhalt steuerfrei.