
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sind, wenn ein vor Beginn der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten über deren Notwendigkeit vorgelegt wird. Ein nachträglich eingeholtes amtsärztliches Gutachten ist nicht ausreichend: Bereits vor Beginn der Behandlung muss der Nachweis erbracht sein, dass die Lese- und Rechtschreibschwäche Krankheitswert hat und eine Therapie erfordert.