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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Kosten für künstliche Befruchtung nicht abziehbar

Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.

Aufwendungen einer nicht verheirateten, in einer festen Partnerschaft lebenden Frau für künstliche Befruchtungen können nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Damit besteht ein Unterschied zu verheirateten Frauen, die diese Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Der Bundesfinanzhof hat diesen Unterschied mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen gerechtfertigt: Während die Ehe den besonderen Schutz der Verfassung genießt, gilt dies für nichteheliche Lebensgemeinschaften eben nicht.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-13 wid-51 drtm-bns 2024-05-13