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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Ehepaare haben doppelten Spendenhöchstbetrag

Ehepaare können den Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in doppelter Höhe ausschöpfen, da der Betrag jedem Ehepartner einzeln zusteht.

Zuwendungen an bestimmte Stiftungen sind bis zur Höhe von 20.450 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass dieser zusätzliche Abzugshöchstbetrag bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln in Höhe von 20.450 Euro zusteht. Diese Auslegung ist zum einen nach dem Gesetzeswortlaut und dem Gesetzeszusammenhang möglich, zum anderen entspricht sie dem Gesetzeszweck und beachtet alle verfassungsrechtlichen Vorgaben. Als Ehepaar können Sie daher den doppelten Höchstbetrag, nämlich 40.900 Euro, geltend machen.

 
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stbf-plen 2024-05-13 wid-51 drtm-bns 2024-05-13