
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass es sich bei der Psychotherapie durch einen Heilpraktiker um eine Heilbehandlung handelt, die zudem von einer zur Ausübung der Heilkunde auf diesem Gebiet zugelassenen Person vorgenommen wird. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Therapie sind daher den Krankheitskosten zuzurechnen und damit grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests zum Nachweis der Zwangsläufigkeit und der Notwendigkeit ist folglich nicht notwendig.
Das Gericht hat weiterhin festgestellt, dass Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen auf die notwendigen, angemessenen Kosten zu beschränken sind. Als der Höhe nach angemessen sind Heilkosten anzusehen, die zu dem angestrebten Heilerfolg in einem den Aufwand rechtfertigenden vernünftigen Verhältnis stehen. Zur Prüfung der Angemessenheit ist in der Regel das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker heranzuziehen.