
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Das Finanzgericht Köln sieht in den Aufwendungen für Fahrten zu Ihren Kindern, die beim Exgatten leben, keine außergewöhnliche Belastung. Es begründet seine Auffassung damit, dass es sich möglicherweise um zwangsläufige Aufwendungen handelt, da Sie sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen diesen Besuchen nicht entziehen können. Sie sind jedoch nicht außergewöhnlich, da sie ihrer Art und dem Grunde nach nicht außerhalb des Üblichen liegen. Die typischen Vorgänge der Lebensführung und damit verbundene Aufwendungen schließen eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung allerdings gerade aus.
Zudem sind entsprechende Aufwendungen bereits durch den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs abgegolten - auch wenn diese Gelder dem Exgatten zufließen. An dieser Auffassung hält das Finanzgericht auch im Hinblick auf die zum 1. August 1998 eingeführte Umgangspflicht fest. Ob der Bundesfinanzhof diese Beurteilung teilt, wird sich zeigen: Revision wurde eingelegt.