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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Entlastungsbetrag auch für Wochenendvater

Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro im Jahr erhält ein alleinerziehender Steuerzahler, wenn er für das Kind gleichzeitig den Kinderfreibetrag oder Kindergeld beanspruchen kann. Das gilt auch dann, wenn das Kind beim Steuerzahler nur mit dem Nebenwohnsitz gemeldet ist und den überwiegenden Teil des Jahres beim anderen Elternteil verbringt. Daher erhält ein alleinstehender Vater den Entlastungsbetrag auch dann, wenn das Kind zwar mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet ist, und die Mutter auch das Kindergeld für das Kind erhält, die Mutter aber wieder verheiratet ist, sodass sie nicht alleinstehend ist und damit auch keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat.

 
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stbf-plen 2025-05-02 wid-51 drtm-bns 2025-05-02