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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Aufwendungen für ein volljähriges behindertes Kind

Als außergewöhnliche Belastungen kommen auch die Aufwendungen für ein behindertes Kind in Frage, wenn ihm die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes nicht zumutbar ist.

Wenn Eltern wegen der unfallbedingten Querschnittslähmung ihres volljährigen und einkommenslosen Kindes Aufwendungen haben, können diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein. Der Bundesfinanzhof befasste sich mit dem Fall zweier Eltern, die für ihren Sohn den Einbau eines Treppenlifts veranlasst hatten. Zwar muss der Sohn vor der Inanspruchnahme von Unterhaltsleistungen eigenes verwertbares Vermögen einsetzen. Allerdings kann ihm nach Meinung der Richter die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes, einer Forderung von ca. 56.000 Euro gegen den Unfallversicherer, nicht zugemutet werden, wenn er auf diesen Vermögenswert zur Altersvorsorge und zur Abdeckung seines lebenslangen behinderungsbedingten Mehrbedarfs angewiesen ist.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2025-05-02 wid-51 drtm-bns 2025-05-02