
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Studiengebühren sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das gilt selbst dann, meint der Bundesfinanzhof, wenn die Studiengebühren außergewöhnlich hoch sind, weil der Student eine private Hochschule besucht. Verfassungsrechtliche Bedenken hat das Gericht nicht, denn die üblichen Ausbildungskosten würden in erster Linie über den Familienleistungsausgleich abgegolten. Außerdem seien Ausbildungskosten kein atypischer Unterhaltsaufwand, und gerade das ist Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung.