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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Außergewöhnliche Belastung der Eltern eines behinderten Kindes

Der Unterhalt kann trotz eigenen Vermögens des behinderten Kindes als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.

Unterhaltsaufwendungen sind nur dann zwangsläufig, wenn der Unterhaltsempfänger außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Grundsätzlich ist ein volljähriges Kind daher verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Allerdings darf ein schwerbehindertes Kind, das angesichts der Schwere und der Dauer seiner Erkrankung seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, zur Altersvorsorge maßvoll Vermögen bilden. Der Bundesfinanzhof hat deshalb den Eltern einer am Down-Syndrom leidenden Tochter den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen bewilligt, obwohl die Tochter Besitzerin eines Mehrfamilienhauses war, das ihr der Großvater geschenkt hatte.

 
[mmk]
 
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