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Steuerberatung

Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.

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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftsberatung

Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.

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Jahresabschluss

Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.

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Unternehmensnachfolge

Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.

Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an Geschiedene

Für die Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an geschiedene Eheleute ist entscheidend, wessen Steuerschuld aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte.

Der Anspruch auf die Anrechnung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer steht demjenigen zu, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung bewirkt wurde. Bei Ehegatten ist damit auch entscheidend, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte. Geschiedenen Eheleuten steht eine Erstattung der Vorauszahlungen je zur Hälfte zu, wenn sie die Vorauszahlungen vor der Scheidung ohne weitere Bestimmungen geleistet haben.

 
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stbf-plen 2024-03-28 wid-51 drtm-bns 2024-03-28