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Kindergeld für Freiwilligendienst

Für den neuen Bundesfreiwilligendienst besteht erst ab Herbst Anspruch auf Kindergeld, weswegen Anträge momentan noch zurückgestellt werden.

Im Frühjahr wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolger des Zivildienstes eingeführt. Leider wurde der Freiwilligendienst jedoch nicht zeitgleich in den steuerlichen Katalog der Freiwilligendienste aufgenommen; das soll erst im Herbst zusammen mit zahlreichen anderen Änderungen im Steuerrecht erfolgen. Damit gibt es momentan keine gesetzliche Grundlage für einen Kindergeldanspruch für die Kinder, die den Freiwilligendienst leisten. Das Bundeszentralamt für Steuern hat daher die Familienkassen angewiesen, Kindergeldanträge bis zu der Gesetzesänderung zurückzustellen, damit den Betroffenen der Anspruch auf Kindergeld nicht verloren geht. Wer nun trotzdem eine vorgezogene Bearbeitung bei der Familienkasse verlangt, bekommt einen Ablehnungsbescheid, der später nicht mehr geändert werden kann, sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Den betroffenen Eltern bleibt damit nichts anderes übrig, als sich in Geduld zu üben.

 
[mmk]
 
stbf-plen 2024-05-03 wid-51 drtm-bns 2024-05-03