
Erstellung privater wie betrieblicher Steuererklärungen und Beratung zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Entscheidungs- und Planungsdaten für Ihr Unternehmen.
Wirtschaftsberatung umfasst Liquiditäts- und Vermögensplanung, sowie auch Beratung für Existenzgründer.
Mit Jahresabschlusserstellungen ein aktuelles Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens schaffen.
Die Planung der Unternehmensnachfolge als wichtige Basis zur Sicherung des Betriebsfortbestands.
Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine zwangsläufige Ausgabe und sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. Sowohl die Tatsache, dass die Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht gezielt der Heilung oder Linderung von Krankheiten dient als auch der Umstand, dass das Mitglied die Möglichkeit hat, das Leistungsangebot jenseits des medizinisch indizierten Funktionstrainings zu nutzen, sprechen gegen eine steuerliche Berücksichtigung.